Tagung des BUND Mecklenburg-Vorpommern
"Zwei Jahre Alleenentwicklungsprogramm in Mecklenburg-Vorpommern"
Güstrow, 5.Dezember 2007
Auswertung
Zwei Jahre Alleenentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern für Bundes- und Landesstraßen – wo stehen wir, wie sieht die Umsetzung aus, wo gibt es Probleme und wie ist die derzeitige Situation für Kreis und untergeordnete Straßen? Diese Fragen sollten uns auf der Tagung des BUND Mecklenburg-Vorpommern „Zwei Jahre Alleenentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern“ beschäftigen. Die hohe Qualität der Referate regte zur Diskussion und sicherlich auch zum Nachdenken an.
Sehr gefreut hat uns auch die rege Teilnahme. Alle Straßenbauämter und die meisten Landkreise waren vertreten.
Interessante Vorträge von Herrn Nickel aus dem Straßenbauamt Neustrelitz und Herrn Kohlenberger vom Straßenbauamt Güstrow haben gezeigt, wie bisher mit dem Alleenentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern für Bundes- und Landesstraßen (AEP) gearbeitet wurde, wo Reserven sind, wie die Zukunft aussehen soll. Die wichtigste Aussagen für uns waren in diesem Zusammenhang, dass das AEP als Arbeitsgrundlage genommen wird und zumindest in den Straßenbauämtern Güstrow und Neustrelitz immer weiter entwickelt werden soll. Herr Kohlenberger erklärte außerdem, dass alle rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des AEP gegeben sind. Selbst für den den Landerwerb zum Pflanzen von Alleen in den gesetzlich vorgeschrieben Abständen zur Straße sind die bestehenden Regelungen ausreichend, bisher immer ein Argument der Ämter, keine Alleen pflanzen zu können. Herr Kohlenberger erläutert dazu vier Lösungsmöglichkeiten:
1. Landerwerb innerhalb eines Planfeststellungsverfahren bei allen Maßnahmen, die über den Erhalt einer Straße hinausgehen. Der landschaftspflegerische Begleitplan wird als Teil der gesamten Planung mit dem Planfeststellungsbeschluss festgestellt. Somit erhält das Straßenbauamt nicht nur das Baurecht für die Straße, sondern auch für den landschaftspflegerischen Begleitplan.
2. Den größte „Wirkungsgrad“ der personellen und finanziellen Ressourcen erreicht man, wenn die Planungen von Alleen mit den Um- und Ausbaumaßnahmen der Straßen verbunden werden, in der Regel ohne Planfeststellungsverfahren und im Einvernehmen mit den Betroffenen.
3. Vorausschauende Arbeit anhand des AEP macht es möglich, den für die Pflanzstrecken erforderlichen Flächenbedarf bei laufenden Bodenordnungsverfahren geltend zu machen und auf diese Weise den Grunderwerb vorzubereiten und abzusichern.
4. Für Alleenstrecken, an denen in absehbarer Zeit keine Straßenbaumaßnahmen vorgesehen sind, wo es also auch keine projektbegleitende Landschaftsplanung gibt, werden eigenständig Vermessung sowie Grunderwerb durchgeführt und ein Pflanzplan mit dem Charakter eines landschaftspflegerischen Ausführungsplanes erstellt.
Der BUND macht sich zur Aufgabe, immer wieder nachzufragen, wo und wie die Umsetzung des AEP erfolgt.
Um das Ziel zu erreichen, den derzeitigen Bestand an Alleen zu sichern, muss neben Neuanpflanzungen dem Schutz des bestehenden Altbaumbestandes und der Neuanpflanzungen wesentlich mehr Beachtung geschenkt werden.
Besonders beschäftigt uns das Problem des ackerseitigen Schutzes der Alleebäume.
Experten gehen davon aus, dass sich der Schaden, der jährlich durch das viel zu dichte Bewirtschaften der Ackerflächen an den Alleebäumen entsteht, innerhalb von 15 Jahren eine zweistellige Millionenhöhe erreicht hat.