Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst die Energieberatungskosten von Haus- und Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietern, Pächtern, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie gemeinnützigen Einrichtungen. Der Zuschuss beträgt 60%:
- maximal 800 EUR bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- maximal 1.100 EUR bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten
Die zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung wird mit 100% bezuschusst, maximal 500 EUR.
Neu ist die Wahlmöglichkeit bzgl. des Energieberatungsberichts. Das energetische Sanierungskonzept kann für eine Komplettsanierung oder einen Sanierungsfahrplan mit Einzelmaßnahmen erstellt werden.
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Kontakt: BAFA, Referat 512, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, Tel. 06196 9081880, Kontaktformular, www.bafa.de