BMWi fördert Energieberatung der Verbraucherzentrale

Die Energieberatung durch die Verbraucherzentrale wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Mieter, private Haus- oder Wohneigentümer, private Vermieter und Bauherren zahlen so nur einen geringen Anteil zwischen 5 und 40 EUR. Für einkommensschwache Haushalte sind die Beratungen kostenfrei.

  • Telefon-/Onlineberatung kostenfrei
  • Energieberatung in der Beratungsstelle 5 - 10 EUR
  • Energieberatung zu Hause - Basis Check 10 EUR
  • Energieberatung zu Hause - Gebäudecheck 20 EUR
  • Energieberatung zu Hause - Solarwärme-Check 40 EUR
  • Energieberatung zu Hause - Heiz-Check 40 EUR
  • Energieberatung zu Hause - Detail-Check 40 EUR

Liste der Energieberater hier.

Kontakt: Verbraucherzentrale M-V, Strandstr. 98, 18055 Rostock, Tel. 0381 2087050, E-Mail info(at)nvzmv.de, www.nvzmv.de

BAFA fördert Vor-Ort-Beratung der Energieberater

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst die Energieberatungskosten von Haus- und Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietern, Pächtern, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie gemeinnützigen Einrichtungen. Der Zuschuss beträgt 60%:

  • maximal 800 EUR bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • maximal 1.100 EUR bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten

Die zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung wird mit 100% bezuschusst, maximal 500 EUR.

Neu ist die Wahlmöglichkeit bzgl. des Energieberatungsberichts. Das energetische Sanierungskonzept kann für eine Komplettsanierung oder einen Sanierungsfahrplan mit Einzelmaßnahmen erstellt werden. 

Suche Energieberater hier.

Kontakt: BAFA, Referat 512, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, Tel. 06196 9081880, Kontaktformular, www.bafa.de

BAFA fördert kommunale Energieberatung / Netzwerke Kommunen

Energieberatung für Kommunen wird mit einem Zuschuss gefördert. Antragsberechtigt sind entsprechend geeignete natürliche und juristische Personen. Kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie gemeinnützige Organisationsformen sollen mit der Beratung bei Energiesparmaßnahmen unterstützt werden. Folgende Fördermodule werden angeboten:

  1. Förderung von Energieanalysen von öffentlichen Abwasseranlagen

    Kontakt: BAFA, Referat 525, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, Tel. 06196 9082439, Kontaktformular, www.bafa.de

  2. Förderung von Energieeffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerken in Kommunen

    Kontakt: BAFA, Referat 525, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, Tel. 06196 9082287, Kontaktformular, www.bafa.de

  3. Förderung der Energieberatung für ein energetisches Sanierungskonzept oder für einen Neubau von Nichtwohngebäuden

    Kontakt: BAFA, Referat 525, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, Tel. 06196 9082439, Kontaktformular, www.bafa.de

Das Förderprogramm unterstützt Antragsteller dabei, eine unabhängige und qualifizierte Contracting-Beratung in Anspruch zu nehmen und dadurch bestehende Energieeinsparpotenziale in den eigenen Liegenschaften zu erschließen. Antragsberechtigt sind Kommunen, sich mehrheitlich in kommunalem Eigentum befindliche Unternehmen und Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Die Antragsteller müssen Eigentümer der Immobilien und Liegenschaften sein, die Beratungsgegenstand sein sollen. Die Energiekosten müssen mindestens 100.000 EUR (brutto) betragen.

Es werden die Orientierungsberatung sowie entweder die Umsetzungs- oder die Ausschreibungsberatung gefördert.

Kontakt: BAFA, Referat 525, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, Tel. 06196 9081005, Kontaktformular, www.bafa.de

BAFA fördert Energieberatung im Mittelstand

Die Energieberatung mittelständischer Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem maximalen Jahresumsatz von 50 Mio EUR wird vom BAFA mit 80% bezuschusst:

  • Unternehmen, deren Energiekosten mehr als 10.000 EUR betragen, erhalten 80% des Beraterhonorars einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 8.000 EUR.
  • Unternehmen, deren jährliche Energiekosten unter der 10.000-EUR-Marke liegen, erhalten ebenfalls 80% der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 EUR.

Suche Energieberater hier.

Antragsformular hier.

Kontakt: BAFA, Referat 526, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, Tel. 06196 9081240, Kontaktformular, www.bafa.de

BLE fördert Energieberatung & Wissenstransfer für Landwirte/Gartenbauer

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft & Ernährung bezuschusst die Energieberatung und den Wissenstransfer von Landwirten und Gartenbauern. Die Höchstgrenze für alle gewährten Zuschüsse liegt bei insgesamt 500.000 EUR pro Zuwendungsempfänger.

  • für Beratungsleistungen und die Erstellung eines betrieblichen Energieeinsparkonzeptes liegt der Zuschuss bei 80%, maximal 6.000 EUR
  • für Energieeffizienztische, d.h. ein regelmäßiger, durch einen Sachverständigen moderierter Austausch, liegt der Zuschuss bei 100%, maximal 800 EUR

Liste der zugelassenen Sachverständigen hier.

Kontakt: BLE, Astrid Wachenfeld, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn, Tel. 0228 68453393, E-Mail nape@ble.dewww.ble.de 



Vorab zur Energieberatung können Haus- und Wohnungseigentümer mit der Eingabe einiger Gebäudedaten bereits abschätzen, welche Sanierungsmaßnahmen zu welcher Energieeinsparung und welchen Kosten führen und welche Maßnahmen vom Staat gefördert werden.
Probieren Sie es aus!

Abfrage relevanter Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen für Sanierung oder Neubau.

Suche