Gebäudesanierung zum Effizienzhaus oder in Einzelmaßnahmen - erneut bessere Förderbedingungen

WOHNGEBÄUDE

KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (151, 430, 431, 433)

Kredit:

  • Zinssatz aktuell 0,75 % pro Jahr
  • maximaler Kreditbetrag auf 100.000 € je Wohneinheit erhöht (vorher 75.000 €)
  • maximaler Kreditbetrag 50.000 € bei Einzelmaßnahmen, Maßnahmenpaketen
  • maximaler Tilgungszuschuss auf 27,5 % erhöht (vorher 22,5 %) - abhängig vom erreichten Effizienzstandard
  • neu: Tilgungszuschuss von 7,5 % auf Einzelmaßnahmen mit KfW-Kredit

Investitionszuschuss:

  • Investitionszuschuss auf 30 % erhöht (vorher 25 %) - bei energetischer Sanierung von Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • maximaler Zuschuss pro Wohneinheit auf 30.000 € erhöht (vorher 18.750 €)
  • Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung 50% bis zu 4.000 €
  • Zuschuss für Einbau von Brennstoffzellensystemen in neue oder bestehende Wohngebäude 5.700 € plus 450 € pro 100 W elektrischer Leistung
  • Antrag jetzt direkt im KfW-Zuschussportal stellen und Zuschusshöhe sofort erfahren

Förderanspruch auf jüngere Gebäude ausgeweitet:

  • Anspruch auf Förderung für Gebäude, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde (vorher 1.1. 1995)

KfW-Programm Energieeffizient Bauen (153)

  • Kreditzins aktuell ab 0,75% pro Jahr für KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 40 Plus
  • maximaler Kreditbetrag 100.000 € je Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss bis zu 15 % - abhängig vom erreichten Effizienzstandard
  • Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung 50% bis zu 4.000 €

⇒ Wichtig: Antrag muss vor Beginn der Sanierung oder des Neubaus gestellt werden!

Gebäudesanierung zum Effizienzhaus oder in Einzelmaßnahmen - bessere Förderbedingungen seit Oktober 2015 & Ergänzung um Neubauförderung

KOMMUNALE & SOZIALE NICHTWOHNGEBÄUDE

KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (218/219)

Kredit:

  • Zinssatz aktuell ab 0,05 % pro Jahr
  • Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • maximaler Kreditbetrag pro m2 Nettogrundfläche entfällt (vorher 500 €)
  • maximaler Tilgungszuschuss in Höhe von 17,5 % - maximal 175 € / m2 NGF
  • neu: Tilgungszuschuss von 5 % auf Einzelmaßnahmen - maximal 50 € / m2 NGF

Unverändert: Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432):

Zuschuss in Höhe von 65 % der förderfähigen Kosten für:

  • ein integriertes Konzept ohne Höchstbetrag für ein Jahr
  • einen Sanierungsmanager bis zu einem Höchstbetrag von 150.000 € je Quartier für drei Jahre (Aufstockung auf 250.000 € bzw. Verlängerung auf 5 Jahre möglich)

Sonstiges:

  • Begrenzung der Förderung für Gebäude, die bis zum 1. Januar 1995 fertiggestellt wurden entfällt, damit alle Gebäude förderfähig!
  • Reduzierung der KfW-Effizienzstandards von 5 auf 3 Stufen: Effizienzhaus 70, Effizienzhaus 100 und Effizienzhaus Denkmal

Neu: KfW-Programm Energieeffizient Bauen 217/220

  • zinsgünstiger Kredit bei Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55 oder 70
  • bei KfW-Effizienzstandard 55 - Tilgungszuschuss von 5 % - maximal 50 € / m2 Nettogrundfläche

Regionalbetreuer: Axel Papendieck, 030 202645853, axel.papendieck@KfW.de

BAFA-Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

  • Zuschuss in Höhe von 80 %, maximal 1.000 € für Energieberatung
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen
  • Zuschuss für Kälte- und Klimaanlagen plus Bonusförderung (via Formel)
  • Gefördert wird die Neuerrichtung, die Vollsanierung und die Teilsanierung von Anlagen
  • Bonusförderung für Speicher, Wärmepumpen und Freikühler


Vorab zur Energieberatung können Haus- und Wohnungseigentümer mit der Eingabe einiger Gebäudedaten bereits abschätzen, welche Sanierungsmaßnahmen zu welcher Energieeinsparung und welchen Kosten führen und welche Maßnahmen vom Staat gefördert werden.
Probieren Sie es aus!

Abfrage relevanter Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen für Sanierung oder Neubau.

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