PRIVATE, FREIBERUFLER, UNTERNEHMEN, KOMMUNEN & VEREINE
Was wird gefördert:
- Austausch alter Pumpen durch hocheffiziente Heizungs- und Trinkwasserzirkulationspumpen in Gebäuden
- Heizungsoptimierung durch hydraulischen Abgleich sowie zusätzliche niedriginvestive Maßnahmen wie z.B. Tausch von Thermostatventilen
- beide Maßnahmen können kombiniert werden
Wie und in welcher Höhe wird gefördert:
- Antragstellung beim BAFA erfolgt in 2 Schritten:
- Zunächst ist eine Registrierung auf der Internetseite des BAFA erforderlich. Nach erfolgter Registrierung kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.
- Erst nach Registrierung und Umsetzung muss der eigentliche Antrag zusammen mit der Rechnung beim BAFA eingereicht werden
- Bezuschusst werden jeweils 30 % der förderfähigen Maßnahmenkosten
Wer ist antragsberechtigt:
- Privatpersonen, freiberuflich Tätige
- Unternehmen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
- sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften)
Was wird nicht gefördert:
- Maßnahmen in Neubauten
- Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht
- die Anschaffung und die Installation gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit gebrauchten Anlagenteilen
- Eigenleistungen
- Nebenleistungen, wie z. B. Wandverkleidungsarbeiten, Entsorgungsleistungen
Link: www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Heizungsoptimierung