HAUS- UND WOHNUNGSEIGENTÜMER, UNTERNEHMEN & KOMMUNEN
Marktanreizprogramm Wärme
Zuschüsse & Boni durch das BAFA:
- Solarthermie 3-100 m2
- Biomasseheizung 5-100 kW
- Wärmepumpen bis 100 kW
- nachträgliche Optimierung nach 3-7 Jahren / Wärmepumpencheck nach 1 Jahr
- Hard-/Software zur Visualisierung des Ertrages von Erneuerbarer Energie in öffentlichen Gebäuden
Hier geht´s zur BAFA Fördertabelle.
Zinsgünstige KfW-Kredite & Tilgungszuschüsse im Programm Erneuerbare Energien Premium:
- Solarthermie ab 40 m2
- Biomasseheizung ab 100 kW
- Wärmenetze EE ab 500 kWh / Jahr / m inkl. Wärmeübergabestation
- Wärmespeicher ab 10 m3
- Biogasleitungen ab 300 m Luftlinie
- Wärmepumpen ab 100 kW
- Tiefengeothermie ab 0,3 MWth
Hier geht´s zur KfW Fördertabelle.
Zuschüsse der KfW im Programm Energieeffizient Sanieren (nur für Privatpersonen):
- von 30%, maximal 30.000 € (KfW 55) bis zu 15%, maximal 15.000 € (Denkmal)
- Heizungserneuerung bzw. Optimierung der Heizungsanlage als Einzelmaßnahme bis zu 10%, maximal 5.000 €
Sonstiges:
- Förderung gilt für Bestandsgebäude, bei Neubauten nur für besonders innovative Anlagentypen
- MAP-geförderte Anlagen können mit dem KfW-Spezialprogramm Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167) zusätzlich durch einen zinsgünstigen Kredit gefördert werden
- bei mehreren Maßnahmen können für den nicht-MAP-geförderten Teil alle KfW Programme des CO2-Gebäudeprogramms zusätzlich genutzt werden
⇒ Wichtig: Bei Inanspruchnahme der BAFA-Förderung muss der Antrag innerhalb von 9 Monaten nach Inbetriebnahme gestellt werden, bei Inanspruchnahme der KfW-Förderung muss der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Animationsfilm des BMWi zur Förderung einer Heizungssanierung hier.