Das Energiewirtschaftsgesetz sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber jährlich einen Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan erarbeiten, der Entwurf der Bundesnetzagentur vorgelegt und die Öffentlichkeit daran beteiligt wird.
Im Szenariorahmen beschreiben die vier Betreiber der großen Übertragungsnetze in mindestens drei Szenarien, welche Stromerzeugung und welchen Verbrauch sie in den kommenden 10 bzw. 20 Jahren erwarten. Auf diesem Szenario baut dann die Planung für den Netzausbau auf, daher ist der Szenariorahmen die zentrale Grundlage. Im Anschluss an die Konsultation der Öffentlichkeit wird die Bundesnetzagentur die Stellungnahmen veröffentlichen und den Szenariorahmen unter Berücksichtigung der Stellungnahmen genehmigen.
Die Öffentlichkeit hatte 2014 bereits die Möglichkeit, schriftlich zum Entwurf Stellung zu nehmen und/oder an einem Workshop zu Szenariorahmen in Bonn teilzunehmen. Über die nächsten Termine werden wir zu gegebener Zeit wieder informieren. Stellungnahmen sind zu senden an:
Bundesnetzagentur
Referat 613 P
Stichwort: Szenariorahmen
Postfach 80 01
53105 Bonn
oder per E-Mail an:
szenariorahmen@bnetza.de
Betreff: Szenariorahmen
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf, über die Hintergründe von Szenariorahmen und Netzentwicklungsplan sowie die Dokumente zum Herunterladen unter Szenariorahmen Netzausbau