Zukunftsfähige Förderung der ländlichen Wege in Mecklenburg-Vorpommern

Mit der neuen Förderperiode ab 2014 besteht durch eine geeignete Förderung der ländlichen Infrastruktur die große Chance, das besondere Potential das Landwege für die Erhaltung der Artenvielfalt und den Biotopverbund im Land Mecklenburg-Vorpommern haben, zu erhalten und zukunftsfähig zu pflegen.

Der BUND fordert daher für die zukünftige Förderung des ländlichen Wegebaus in Mecklenburg-Vorpommern die folgenden Kernpunkte zur Ausgestaltung der Förderkulissen.

Dringend notwendig ist die Erarbeitung einer Förderrichtlinie "Ländliche Verkehrsinfrastruktur" mit der neuen Förderperiode ab 2014. Zur Weiterentwicklung und Verbesserung der bisherigen Förderpolitik müssen zukünftig auch umweltgerechte Wegebaumaßnahmen gefördert werden. Vielerorts sind Wassergebunde Wegedecken ausreichend für die saisonalen Belastungen, denen ländliche Wege ausgesetzt sind. Um diese Wege aber dauerhaft zu erhalten, ist ein regelmäßiger Aufwand in der Wegeunterhaltung zu erbringen, der fester Bestandteil der Wegeförderung sein muss. Hier kann die Förderung kooperativer Unterhaltungsverbände einen Schwerpunkt darstellen.
Dies gilt insbesondere bei Wegen mit einer hohen Bedeutung für Naturschutz und Landschaftsbild. Auch die Förderung der Sanierung und Unterhaltung von Kopfsteinpflasterwegen und anderen landeskulturell wertvollen Wegestrecken ist eine wichtige Aufgabe für eine Förderrichtlinie "Ländliche Verkehrsinfrastruktur".

Die zentrale Forderung des BUND M-V ist es, die finanzielle Förderung von Wegebaumaßnahmen nur bei Nachweis der Umweltverträglichkeit nach konsequenter Anwendung der verfahrensrechtlichen und naturschutzfachlichen Vorgaben für Genehmigungsverfahren (in der Regel Bodenordnungsverfahren) auf der Grundlage europäischer und nationaler Gesetzgebung zu gewähren. Das heißt, für die Vorhaben sind Verfahren der Planfeststellung bzw. Plangenehmigung anzuwenden, mit einem Wege- und Gewässerplan, landschaftspflegerischen Begleitplan sowie einer NATURA 2000-Verträglichkeitsprüfung und einem artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Die Planungen müssen weiterhin den Nachweis erbringen, inwieweit ausgebaute Wegetrassen

  • den Zerschneidungsgrad von Freiflächen verändern,
  • wie sie Bewegungskorridore von Tierarten berühren,
  • wie damit Achsen des Biotopverbundes beeinträchtigt werden.

Ausgeschlossen ist die Förderung von Wegebaumaßnahmen auf Wegen mit geringer Verkehrsbedeutung. Keine Förderung wird gewährt für Wegebaumaßnahmen in Wegen mit hoher Naturnähe (beidseitige Hecken, gesetzlich geschützten Alleen, Querung von bedeutenden Wanderkorridoren, Vorkommen von geschützten Wirbellosen, Verlauf in extensiv genutzter Landschaft bzw. Naturlandschaft, Verlauf in Schutzgebieten, Verlauf in Landschaft mit wertvollem Landschaftsbild u.a.)

Grundsätzlich ist bei der Erhaltung und Entwicklung des ländlichen Wegenetzes die demografischen Entwicklung der Landkreise und Gemeinden einzubeziehen. Wegeförderung muss den hohen naturschutzfachlichen Wert, den Landwege besitzen können, erhalten und fördern, ebenso wie ein Ausbau der Wege nur bei nachgewiesenem multifunktionalen Nutzen und bedarfsgerecht erfolgen darf.

Zur Bewertung und planvollen Entwicklung eines ländlichen Wegenetzes sind die Gemeinden aufgefordert ein Kernwegekonzept nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins zu erstellen. Damit verbunden ist die Klassifizierung der Landwege nach Verkehrsbedeutung und Unterhaltungsaufwand, wobei eine strikte Trennung von Straßen und Landwegen anzuwenden ist.
Mit dem Kernwegekonzept erfolgt dann die Herausarbeitung von Hauptwegen mit multifunktionaler Bedeutung. So gelingt die Priorisierung von Wegebauförderung auf Hauptwege und die Reduzierung des Unterhaltungsaufwandes für Nebenwege (Wege mit geringer Verkehrsbedeutung).

Die Förderung von Asphalt bzw. Betonspurbahn auf Hauptwegen erfolgt schließlich nur bei nachgewiesenem multifunktionalem Nutzen unter Berücksichtigung der vielfältigen Ansprüche (Anwohner, Urlauber, Naturschutz, Landwirte, Gewerbe, Forst).

Mit den Eingriffen verbundene Kompensationsmaßnahmen sind schließlich gezielt an naturnahen Wegen insbesondere in Schutzgebieten zur Ergänzung eines landesweiten Biotopverbundes zur realisieren. Gut geeignet sind hier z.B. Anpflanzungen von Hecken, Anlage von Kraut- bzw. Blühstreifen oder die Entsiegelung von asphaltierten Landwegen bei abnehmender Verkehrsbedeutung.



Das Projekt "Förderung einer ökologisch nachhaltigen Infrastruktur im ländlichen Raum am Beispiel einer Symphatiekampagne für naturnahe Landwege" wird gefördert von der Norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung (NUE) aus Mitteln der Umweltlotterie "BINGO!".

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