99 Prozent der Fließgewässer Mecklenburg-Vorpommerns sind in einem schlechten ökologischen Zustand. Eine der Ursachen ist die intensive Gewässerunterhaltung, also das regelmäßige Mähen der Uferstreifen, das Beseitigen von Wasserpflanzen (Entkrauten) und das Ausbaggern der Gewässersohle. In der derzeitigen Form wird diese Gewässerunterhaltung, die den Abfluss des Wassers sicherstellen soll, größtenteils übertrieben (Siehe Bild). Die Eingriffe führen regelmäßig zu Schäden an den Gewässern. und Saumstrukturen und ganze Lebensgemeinschaften werden zerstört, Vertreter geschützter Arten getötet und letztlich die Selbsreinigungskraft der Gewässer geschwächt.
Mecklenburg-Vorpommern verfügt noch nicht über eine eigene Richtlinie, wie eine ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung durchgeführt werden sollte. Da es kaum regionale Unterschiede bei der grundsätzlichen Vorgehensweise gibt, verweisen wir deshalb auf den Landeserlass des benachbarten Schleswig-Holstein und auf ein Merkblatt aus Baden-Württemberg. Da Schilf im Zusammenhang mit der Gewässerunterhaltung eine Rolle spielt, sei an dieser Stelle auch auf die Richtlinie zur Mahd von Schilf in Mecklenburg-Vorpmmern verwiesen.
Erlass Gewässerunterhaltung Schleswig-Holstein
Merkblatt Grabenunterhaltung Baden-Württemberg
Richtlinie zur Mahd von Schilf in Mecklenburg-Vorpommern