Naturschutz macht nicht an Grenzen halt

Im FFH-Gebiet "Elbtallandschaft und Sudeniederung bei Boizenburg".

Der europäische Einigungsprozess innerhalb der EU erbringt auch für den Naturschutz zahlreiche Vorteile. Das Wissen um den zunehmenden Artenschwund und die Erkenntnis, dass Tier- und Pflanzenarten nicht an den Grenzen von Nationalstaaten haltmachen, führte seit den 1980er Jahren zum Aufbau des europaweiten Naturschutzsystems "NATURA 2000". Von den Ländern der EU werden mit dem "Natura 2000"- Programm besondere Schutzgebiete festgelegt, in denen bestimmte Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume geschützt werden sollen.

Es gibt zwei Typen europäischer Schutzgebiete: FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete. Eingerichtet wurden sie auf der Grundlage der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Diese Richtlinien wurden 1979 bzw. 1992 vom Europäischen Parlament beschlossen und bilden sozusagen die rechtlichen Grundlagen von NATURA 2000.

Folgend nun einige Fragen, die uns im Zusammenhang mit "NATURA 2000" häufig gestellt werden und eine kurze Anwort darauf.

1. Was heißt eigentlich FFH-Gebiet?

"FFH" ist die Abkürzung von Flora-Fauna-Habitat (sinngemäß: Tier-Pflanze-Lebensraum) und bezieht sich auf die europäische FFH-Richtlinie, der rechtlichen Grundlage von FFH-Gebieten.

2. Welche Gebiete sind in Mecklenburg-Vorpommern als "NATURA 2000"-Gebiete ausgewiesen?

In Mecklenburg-Vorpommern sind 60 EU-Vogelschutzgebiete (Fläche: 9.270
Quadratkilometer) und 235 FFH-Gebiete (Fläche: 5.800 Quadratkilometer) ausgewählt worden. Für einige Gebiete treffen beide Schutzkategorien
zu. Insgesamt gehören inzwischen 34,5 Prozent der Landesfläche zum Verbundsystem Natura 2000. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV

3. Wir haben doch bereits Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate und Nationalparks. Warum dann noch NATURA 2000-Gebiete? Steht nicht bald das ganze Land unter Naturschutz? Können sich die Menschen überhaupt noch entfalten ohne für alles eine Sondergenehmigung zu benötigen?

NATURA 2000-Gebiete sind keine zusätzlichen Schutzgebiete. In der überwiegenden Zahl wurden bestehende Naturschutzgebiete, Nationalparks etc. als FFH- oder EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Viele Gebiete besitzen zudem den Status eines FFH- und eines EU-Vogelschutzgebietes. NATURA 2000 bedeutet für diese Gebiete gewissermaßen einen zusätzlichen Schutz durch europäisches Recht. In den NATURA 2000-Gebieten müssen bestimmte Vorhaben auf ihre Verträglichkeit mit den Naturschutzzielen geprüft werden. Übliche Nutzungsformen, wie die gute landwirtschaftliche Praxis, können wie bisher betrieben werden. Eine wirtschaftliche Entwicklung dieser Gebiete ist möglich.
Wenn die Vorhaben jedoch zu einer weiteren Zerstörung von unersetzbaren Lebensräumen geschützter Arten führen können, dürfen sie nicht realisiert werden. Schließlich ist ein "Gesundheitsland" Mecklenburg-Vorpommern ohne die unverwechselbare und wertvolle Natur des Landes nicht denkbar.
Im Übrigen gewährt die EU für die Bewahrung des europäischen Naturerbes umfangreiche finanzielle Mittel von denen schon jetzt zahlreiche Wirtschaftsbetriebe im Land profitieren.


Artenschutzrecht und NATURA 2000: Handreichungen und Dokumente

Für eine intensive Beschäftigung mit dem europäischen Schutzgebietssystem NATURA 2000 und den damit in Verbindung stehenden artenschutzrechtlichen und verfahrenstechnischen Fragen seien folgende Dokumente empfohlen:

Der so genannte FFH-Erlass der Landesregierung M-V formuliert die gesetzlichen Grundlagen und die Verfahrensweise der Gebietsausweisung für FFH- und EU-Vogelschutzgebiete, sowie den Ablauf der NATURA 2000-Verträglichkeitsprüfungen. Er ist grundlegendes Dokument für alle, die sich in M-V mit Fragen um NATURA 2000 beschäftigen.

Arten der Anhangs II der FFH-Richtlinie sind in den FFH-Gebieten besonders geschützt. Es handelt sich dabei um so genannte Zielarten, also Arten, deren Lebensbedingungen mit der Ausweisung eines bestimmten FFH-Gebietes erhalten und verbessert werden sollen. Bei Verträglichkeitsprüfungen für FFH-Arten wird jedoch oft übersehen, dass Arten des Anhang IV noch weit umfänglicher geschützt sind. Ihr Schutz bezieht sich nicht nur auf einzelne FFH-Gebiete, sondern auf die gesamte Landesfläche. Der Artikel des BUND-Rechtsexperten Dr. Frank Niederstadt gibt zu dieser Problematik Auskunft.

Eine informative Broschüre der Landesregierung gibt einen Überblick über das System NATURA 2000 in MV und seine rechtlichen und fachlichen Grundlagen. Auch werden Empfehlungen für Wandertouren durch ausgewählte NATURA-2000-Gebiete gegeben.



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