Wolfsrichtlinie für Entschädigung und Förderung
Wolfsübergriffe an Nutztieren werden in Mecklenburg finanziell entschädigt. Dies geschieht zurzeit nach Begutachtungen in Einzelfällen. Der BUND fordert, die mit der AG Wolf abgestimmte Entschädigungsrichtlinie endlich in Kraft zu setzen, so dass im Entschädigungsfall eine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt.
Entschädigung und Förderung landesweit
Die Entschädigung erfolgt zurzeit nur im südlichen Teil von Mecklenburg. Da jedoch durch die hohe Mobilität des Wolfes jederzeit eine Einwanderung auch in anderen Gebieten erfolgen kann, sollte die Gebietskulisse für Entschädigungen und die Förderung von vorbeugenden Schutzmaßnahmen auf das ganze Bundesland ausgedehnt werden.
Arbeitsgruppe Wolf
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine "Arbeitsgruppe Wolf" aus Experten der Umweltverbände, der Verwaltung und der betroffenen Gebiete berufen. Obwohl es inzwischen neue Nachweise für den Wolf gibt und ein Austausch von neuen Informationen dringend erforderlich wäre, hat diese Arbeitsgruppe seit 2011 nicht mehr getagt. Der BUND fordert das Land auf, die Arbeitsgruppe wiede zu aktivieren und die Ag-Mitglieder zeitnah einzuberufen.
Kontakt:
Volker Spicher, Fachsprecher Wolf im BUND, T.: 0172 9969435
Sandra Möller, Wolfsbetreuerin: 0179 3114111
Axel Griesau, Wolfsbetreuer: 0170 4048164